Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen. Gerne können Sie sich auch persönlich an uns wenden. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! 

  • Die Anmeldung zur Taufe erfolgt über das Pfarrbüro.
  • Bitte legen Sie die Bestätigung des Standesamtes oder eine Geburtsurkunde und gegebenenfalls das Familienstammbuch vor.
  • Der Tauftermin wird nach Bedarf festgelegt. Vorher wird mit Ihnen ein Taufgespräch geführt.

Zu Beginn der dritten Klasse beginnt die außerschulische Kommunionvorbereitung. Die Kinder treffen sich zu Gruppenstunden mit Müttern, die sie auf dem Weg zu diesem Sakrament begleiten.

Jeweils vor den Sommerferien werden die Eltern angeschrieben und eingeladen, ihr Kind zum Kommunionkurs anzumelden. Ist die Taufe des Kindes außerhalb Oberkochens erfolgt, erbitten wir eine Taufurkunde oder eine Kopie der Taufbestätigung aus dem Familienstammbuch.

Sollten Sie aus irgendeinem Grunde keine Einladung bekommen oder erst kurz in der Gemeinde zugezogen sein, dann bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrbüro.

Alle zwei Jahre wird bei uns das Sakrament der Firmung den Schülerinnen und Schülern der achten und neunten Klassen durch den Bischof oder den von ihm beauftragten Firmspender erteilt. Gleichzeitig wird in Veröffentlichungen darauf hingewiesen, dass dann auch ältere Jugendliche oder auch Erwachsene das Sakrament der Firmung erhalten können.Die Hinführung auf das Sakrament durch Firmgruppenbegleiter/innen erfolgt in Gruppen im außerschulischen Unterricht.

Firmung – Sakrament der Stärkung

Schon kurz nach der Auferstehung Jesu gehörte es zur Praxis der jungen Kirche, den Getauften dieses Sakrament zu geben. Lukas berichtet darüber im 8. Kapitel der Apostelgeschichte, Verse 14-17: „Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dort hin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen. Sie waren nur auf den Namen Jesu getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.“ Auch Paulus machte es so (s. Apostelgeschichte 19,6).

Genau so wie die Apostel Petrus und Johannes das Sakrament der Firmung spendeten, geben es in unserer Zeit die Bischöfe als Nachfolger der Apostel den heutigen Gläubigen. Dann erfüllt Gottes Geist die Gefirmten und stärkt sie auf ihrem Lebensweg.

Trauungen können innerhalb einer Hochzeitsmesse oder eines Wortgottesdienstes gefeiert werden. Bei ökumenischen Trauungen ist mit beiden Pfarrern Kontakt aufzunehmen.

  • Die Anmeldung der Trauung sollte am besten mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen.
  • Etwa drei Monate vor der kirchlichen Trauung sollten Sie im Pfarrbüro vorbeikommen, damit die Formalitäten abgewickelt werden können.
  • Zur Vorbereitung auf den gemeinsamen Lebensweg werden Seminare angeboten.

Wenn zwei heiraten wollen …

Zur Vermeidung von Terminüberschneidungen werden Brautpaare, die kirchlich heiraten möchten, freundlich gebeten, sich möglichst bald im Pfarrbüro zu melden.

Impulstage zur Ehe- und Hochzeitsvorbereitung

Nähere Informationen unter:
Katholisches Dekanat Ostalb, Weidenfelder Str. 12, 73430 Aalen, Tel. 0 73 61 – 5 90 10
kathdekanat.ostalb@drs.de
http://www.dekanat-ostalb.drs.de
Herzliche Einladung!

Dankmesse oder Wortgottesdienst? Pfarrkirche oder eine örtliche Kapelle? Nehmen Sie einfach rechtzeitig  mit dem Pfarrbüro Kontakt auf, damit das Überschneiden mit anderen Terminen vermieden werden kann. Etwa drei Wochen vorher ist dann noch ein Gespräch mit dem Pfarrer notwendig, damit Wünsche bei der Gottesdienstgestaltung (Lieder, Fürbitten …) berücksichtigt werden können.

Sie möchten mit Ihren Altersgenossen und Schulkameraden einen runden Geburtstag feiern und dieses Fest mit einem Gottesdienst beginnen? Folgende Punkte sollten Sie beachten

  • Geben Sie den gewünschten Tag der Jahrgangsfeier rechtzeitig über das Pfarrbüro bekannt, damit Terminüberschneidungen vermieden werden. Bei ökumenischen Gottesdiensten sind beide beteiligten Pfarrämter zu unterrichten. Bei der Feier selbst wird dann der anwesende Geistliche auch für die andere Konfession da sein und handeln.
  • Etwa vier Wochen vorher ist ein Gespräch über die Einzelheiten und den Gottesdienstablauf notwendig.

Beichtgespräch nach telefonischer Vereinbarung mit dem Pfarrer.

Beichtgelegenheit  – aktueller Termin siehe „Gottesdienste“.

Ein Angebot zur Besinnung gibt es in der Fasten- und Adventszeit.

  • Wenn Sie noch nicht getauft sind, können Sie auch als Erwachsener dieses Sakrament empfangen und werden damit in die katholischen Kirche aufgenommen.
  • Wenn Sie getauft sind und übertreten  – konvertieren –  möchten, dann benötigen wir die Austrittserklärung aus der bisherigen Religionsgemeinschaft und einen Taufnachweis. Der Austritt muss beim zuständigen Standesamt erklärt werden.
  • Wenn sie nach Austritt wieder in die katholische Kirche aufgenommen werden möchten – das ist ebenfalls möglich.

Am besten Sie nehmen einfach mit Ihrem jeweiligen Pfarrbüro Kontakt auf.

Weitere Hilfen und Erklärungen können Sie ggf. auf den folgenden Seiten erhalten:
http://www.katechumenat.de/wahlseite.html
http://www.kircheneintrittsstelle.de

Die Krankenkommunion wird den Kranken durch den Pfarrer oder Kommunionhelfern  ins Haus gebracht. Wenn Sie dies möchten, geben Sie oder Ihre Angehörigen Ihrem Pfarrbüro Nachricht.

Zur Stärkung bei schwerer Krankheit wird auf Wunsch die Krankensalbung  erteilt. Sie kann mehrmals gespendet werden. Bitte hierzu einfach das Pfarrbüro benachrichtigen.

Krankensalbung – Zeichen des Lebens, der Hoffnung und Zuversicht …

In den Evangelien lesen wir, dass sich Jesus in besonderer Weise der Kranken und Behinderten angenommen hat. „Als er die vielen Menschen sah, hatte er Mitleid mit ihnen und heilte alle Kranken, die bei ihm waren“ (Matthäus 14,14). Die Kirche hat den Dienst Jesu an den Kranken in ihrer Sendung bis heute fortgesetzt. Zur Seelsorge und Pastoral gehört wesentlich die Sorge um die kranken Menschen. „Ist einer von euch krank, dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben“ (Jakobus 5,14+15). Die Salbung, von der der Jakobusbrief erzählt, ist unsere Krankensalbung. Sie ist das Sakrament für jeden Christen – egal ob jung oder alt – in einer schweren Krankheit, vor einer größeren Operation, in einem angegriffenen Gesundheitszustand. Diese Salbung kann auch wiederholt empfangen werden.

  • Nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf.
    Zum Beispiel mit Bestattungen Krauss, Tel. 0 73 64 – 92 10 55 oder 0 73 61 – 6 24 17
    oder mit Bestattungen Leins, Tel. 0 73 62 – 30 31.
  • Erst nach Mitteilung des Bestattungsunternehmens  können Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt festgelegt werden.

Pfarramt Oberkochen

Bühlstraße 33
73447 Oberkochen
Telefon 0 73 64 – 65 97
Fax 0 73 64 – 51 43
StPeterundPaul.Oberkochen@drs.de

Bürozeiten in Oberkochen:
Dienstag  15:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag  09:00 – 11:30 Uhr
Freitag  09:00 – 11:30 Uhr

Pfarramt Unterkochen

Vorderer Kirchberg 30
73432 Aalen-Unterkochen
Telefon 0 73 61 – 85 21
Fax 0 73 61 – 8 84 13
StMaria.Unterkochen@drs.de

Bürozeiten in Unterkochen:
Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag  09:00 – 11:00 Uhr

Pfarramt Ebnat

Graf-Hartmann-Str. 18
73432 Aalen-Ebnat
Telefon 0 73 67 – 92 07 15
Fax 0 73 67 – 52 00
MariaeUnbefleckteEmpfaengnis.Ebnat@drs.de

Bürozeiten in Ebnat:
Mittwoch 08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr

Pfarramt Waldhausen

Deutschordenstraße 12
73432 Aalen-Waldhausen
Telefon 0 73 67 – 78 02
Fax 0 73 67 – 92 12 41
StNikolaus.Waldhausen@drs.de

Bürozeiten in Waldhausen:
Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr