In der Kirchengemeinde St. Peter und Paul Oberkochen

Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:

  1. Die Zahl der Wahlberechtigten: 2294
  2. Die Zahl der Wähler/-innen: 524
  3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 500
  4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel: 24
  5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 3286

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

Name Stimmen Name Stimmen
1. Gutknecht, Stephan 415 6. Kieweg, Ingrid 346
2. Kurz, Martin 381 7. Bredl, Joachim 278
3. Nagelski, Jessica 377 8. Hoffrogge, Peter 272
4. Wehrenberg, Kunigunde 371 9. Major, András 253
5. Brunnhuber, Michaela 354 10. Kurniawan, Iwan 239

 

Wahlbeteiligung: 22,84%

 

Wahlanfechtung  (§ 28 Kirchengemeindeordnung)

  1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.
  2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
    a.) Mängel in der Person eines Gewählten oder
    b.) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Der Wahlausschuss