Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit Bescheid vom 29.10.2018 die „Organisierte Nachbarschaftshilfe Aalen-Waldhausen“ als „ein Angebot zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt, bei dem – in einem qualifizierenden Fortbildungskurs geschulte – Nachbarschaftshelferinnen die allgemeine Beaufsichtigung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen stundenweise übernehmen sowie deren Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende beratend unterstützen und entlasten. Die Betreuungs- und Entlastungsangebote dienen im häuslichen Bereich zur Unterstützung der Pflegebedürftigen und zur Entlastung der Angehörigen mit dem Ziel, den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause zu leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die Anerkennung der Organisierten Nachbarschaftshilfe ermöglicht nun, Leistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag einzusetzen. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag und das bereits ab Pflegegrad 1.
Das Landratsamt benachrichtigt dazu die Landesverbände der Pflegekassen, den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. sowie das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über die erfolgte Anerkennung unserer Organisierten Nachbarschaftshilfe und wird das Angebot auch in eine öffentlich zugängliche Übersicht (=> Internet) aufnehmen.

Was können Nachbarschaftshelferinnen nun konkret machen?
Zeit haben für den Pflegebedürftigen,
– zum Erzählen, vielleicht auch Singen,
– zum Zuhören und zum „Reden über Gott und die Welt“, eventuell auch zum Beten,
– zum Erinnern an gelernte Gedichte, Lieder, Spiele,
– zum gemeinsamen Spielen,
– zu Übungen zum Gedächtnistraining,
– zu Sinnesspielen („KIM“),
– zur 10-Minuten-Aktivierung,

aber auch
– zu kleinen Spaziergängen,
– zur Begleitung zum Arzt,
– zur Begleitung zu Einkäufen,
– zum gemeinsamen Kochen kleiner Gerichte,
– und vieles andere mehr.

Nicht gedacht ist die Nachbarschaftshilfe zum regelmäßigen Reinigen der Wohnung, zum Schneeräumen, zum Heckenscheren, … [Ausnahme in begründeten Einzelfällen] 

Seit dem 1. September 2018 nimmt Magdalene Turad die Aufgabe der Einsatzleitung wahr.

Es freuen sich, Ihnen diese Mitteilung machen zu können
Pfarrer Andreas Macho                 Anton Nuding, Zweiter Vorsitzender des KGRs