Über meine Zukunft und über die Zukunft der Gemeinde
Liebe Gemeinde,
was seit Wochen in der Gemeinde gesprochen wird, worauf ich selbst hin und wieder angesprochen wurde, das möchte ich hiermit bestätigen: Das Bischöfliche Ordinariat wird mich zum 01.09.2019 in den Ruhestand versetzen.
Wie kam es dazu?
Zur Vorgeschichte:
Das Kirchenrecht bittet alle Pfarrer, die das 75. Lebensjahr erreicht haben, dem Bischof den Amtsverzicht zu erklären, „über dessen Annahme oder Verschiebung dieser nach Abwägen aller persönlichen und örtlichen Umstände zu entscheiden hat.“ (Can. 541 §3)
Es ist üblich, ein solches Schreiben schon einige Zeit vor dem 75. Geburtstag abzufassen. So habe ich am 28.11.2018 unserem Bischof u.a. folgendes geschrieben:
„Am 09. August 2019 werde ich 75 Jahre alt.
Der Codex des kanonischen Rechtes schreibt in Can. 538 §3 vor, dass ein Pfarrer, der das 75. Lebensjahr vollendet hat, gebeten wird, den Verzicht auf sein Amt zu erklären.
Diese Vorschrift möchte ich hiermit befolgen und Ihnen gegenüber meinen Verzicht auf das Amt als Pfarrer der Kirchengemeinde St. Maria in Aalen-Unterkochen für die Zeit nach meinem 75. Geburtstag erklären.
Gleichzeitig möchte ich mit diesem Schreiben auch meine Bereitschaft bekunden, meinen Dienst als Pfarrer fortzusetzen, wenn dies erwünscht ist, z. B. bis Sommer 2021.
Viele Gründe haben in mir diese Bereitschaft reifen lassen.“
Der Eingang dieses Schreibens wurde am 04.12.2018 vom Sekretariat bestätigt. Am 28.01.2019 hat mir Domkapitular Paul Hildebrand in einem Brief folgendes geschrieben: „Ihr Antrag auf Pensionierung wurde vom Bischöflichen Ordinariat genehmigt. Sie werden vom Bischof zum 01.09.2019 in den Ruhestand versetzt. Bitte informieren Sie Ihre Gemeinde zu gegebener Zeit darüber.“
Auf meine Bereitschaft, meinen Dienst noch eine gewisse Zeit fortzusetzen, ging das Bischöfliche Ordinariat nicht ein.
Über all diese Vorgänge habe ich unseren Kirchengemeinderat Schritt für Schritt informiert.
Da der Beginn des Ruhestandes noch in die Zeit der Sommerferien fällt, ist eine Verabschiedung im üblichen Rahmen nicht möglich. Unser Kirchengemeinderat hat deshalb das Bischöfliche Ordinariat gebeten, den Beginn des Ruhestandes auf den 01. November 2019 zu verlegen, damit ich im Rahmen des Gemeindefestes am 20. Oktober 2019 verabschiedet werden könne. Ein vor Wochen abgefasster Brief von Norbert Rothstein, dem Gewählten Vorsitzenden des Kirchengemeinderates, blieb bisher unbeantwortet.
Zur augenblicklichen Situation:
Auf meine Bereitschaft, meinen Dienst als Pfarrer unserer Kirchengemeinde für eine gewisse Zeit fortzusetzen, ist das Bischöfliche Ordinariat nicht eingegangen.
Das hätte ich angesichts des Priestermangels und der da und dort praktizierten Großzügigkeit erwartet. So habe ich noch eine Trauung und Schulgottesdienste im September angenommen.
Über die nahe Zukunft:
Natürlich habe ich mir ernsthaft Gedanken über die Zukunft unserer Kirchengemeinde St. Maria gemacht.
Es gilt als sicher, dass ich ab Herbst 2019 nicht mehr Pfarrer in Unterkochen sein werde.
Dass ich als seelsorgerlicher Mitarbeiter im Pfarrhaus bleiben darf, ist nicht erlaubt und nicht erwünscht.
Die Rechte und Pflichten eines Pfarrers der Kirchengemeinde St. Maria hat ab September 2019 Pfarrer Andreas Macho von Oberkochen. Als Leitender Pfarrer ist der dann nicht nur Pfarrer von Oberkochen, Ebnat und Waldhausen, sondern auch Pfarrer von Unterkochen.
Welche hauptamtlichen Mitarbeiter ihm dabei zur Verfügung stehen, weiß ich nicht.
Ich weiß auch nicht, ob und wann im Pfarrhaus von Unterkochen wieder ein Priester wohnen wird. In der Satzung für die Seelsorgeeinheit ist vorgesehen, dass der Leitende Pfarrer in Unterkochen wohnen soll.
Im Gesangbuch Gotteslob steht unter der Nr. 142 das Lied: „Zu dir, o Gott erheben wir.“ In Anlehnung an den Psalm 25 heißt es dort in der 2. Strophe: „ Herr, zeige uns die Wege dein und lehr uns deine Pfade. Ganz nahe lass dein Wort uns sein voll Wahrheit und voll Gnade.“
Mit dieser Bitte möchte ich schließen.
Hermann Knoblauch
Pfarrer