Neue Corona-Regeln seit 10. Juni 2021
Bitte beachten Sie die folgenden aktualisierten Corona-Regeln, die seit dem 10. Juni 2021 für Gottesdienste gelten:
- Es besteht während der Gottesdienste und beim Betreten und Verlassen der Kirche Mundschutzpflicht. Das Tragen von sogenannten Alltagsmasken (Stoffmasken, einfache Fliesmasken etc.) ist nicht mehr ausreichend! Es müssen ab einem Alter von sechs Jahren entweder medizinische Masken („OP-Masken“) oder Masken mit dem Aufdruck FFP 2 oder mit vergleichbarer Zertifikation (z. B. KN 95 oder N 95) benutzt werden.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten (ausgenommen Personen aus dem gleichen Hausstand). Bitte setzen Sie sich ausschließlich auf die markierten Plätze in den Bänken.
- Der Gemeindegesang (mit Maske) ist bis zu einer Inzidenz von 100 auch in geschlossenen Räumen erlaubt. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit
- Eine telefonische Anmeldung zu den Gottesdiensten zu den üblichen Öffnungszeiten der Pfarrbüros oder der Eintrag in die ausliegende Teilnehmerliste ist weiterhin erforderlich
- Sie können am Gottesdienst nicht teilnehmen, sofern Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sich in einem der vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben oder einem für eine COVID 19-Erkrankung typischem Symptom wie Fieber, trockenem Husten, Veränderung des Geschmacks- und Geruchssinns o. ä. leiden
- Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Hygienevorgaben und an die Hust- und Niesettikette.
- Bitte leisten Sie den Anweisungen des Ordnungspersonals folge.